Aktuell
Kein Unterhalt nach Affäre
So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Zweibrücken als letzte Instanz. (Az. 2 UF 102/08).
Der Ehemann hatte seiner Frau zuvor durch die Einschaltung einer Detektei das
außereheliche Verhältnis zweifelsfrei nachgewiesen und auch die Identität des
(ebenfalls verheirateten) Freundes seiner Frau benennen können. Die Richter
entschieden nun, analog zur Vorinstanz, dass ein außereheliches Verhältnis über
einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer
verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht noch zusätzliche monatliche nacheheliche
Unterhaltszahlungen für seine zukünftige Ex-Frau zugemutet werden können.
Quelle : "Der Detektiv"-Juni 2009
Ein DNA-Treffer schlägt nicht fehl
Zumindest ist das Risiko zu vernachlässigen. "Biostatistisch gibt es ein solches Identifizierunsmuster
nur einmal unter mehreren 100 Millionen Personen", sagt Stefanie Amft, Sprecherin des Bundeskriminal-
amts in Wiesbaden. In Deutschland wurde mit einem achtstelligen Merkmalsystem sogar ein besonders
hoher Standard festgelegt. Sonst sind sieben Stellen üblich. Vor zehn Jahren baute das BKA Wiesbaden
die DNA-Analyse-Datei auf. Anfangs mit 650 Datensätzen, heute gibt es knapp 680000. Das können
Beschuldigte und Verurteilte sein oder eben anonyme Tatortspuren. Mehr als 50000 Straftaten seien
bereits aufgrund eines Spurenabgleichs verschiedener DNA aufgeklärt worden, vermeldete das BKA als
zehnjährige Bilanz der Zentraldatei. 16000 Mal wurden zumindest Zusammenhänge festgestellt, die noch
auf Aufklärung warten - eben solche Fälle wie die Verbrechensserie der mysteriösen Anonyma.
Quellen: Polizei Heilbronn, Der Spiegel, Die Zeit, Die Welt, Kurier, RTL, Frankfurter Allgemeine,
LKA-Baden-Württemberg, Berliner Zeitung, Cop2Cop, "Der Detektiv-März 2009"
Erwischter Mitarbeiter muss Detektivkosten tragen
Wir ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber mithilfe eines Detektives dabei erwischt, wie er trotz Krankschreibung
arbeitet, muss er laut ARAG-Experten die Kosten für den Privatermittler tragen. Nach einem Urteil des
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat der Arbeitnehmer sene vertraglichen Pflichten verletzt und muss
deshalb dem Arbeitgeber den daraus resultierenden Schaden ersetzen.
(LAG Rheinland-Pfalz 7 Sa 197/08)
Quelle NRZ 20.02.2009